Regulatorische Überwachung: Fristen 2025-2026 von Novallia

Regulatorische Fristen 2026

Regulierungsfrist Ende 2025 - 2026: Was ist zu erwarten?

SICHERHEIT

Arbeitsgesundheitsdienst: Aktualisierung von Dokumenten

Ein Erlass vom 3. März 2025 ändert die Regeln für Arztbesuche und Arbeitsplatzanpassungen, die im Erlass vom 16. Oktober 2017 vorgesehen sind.
Er aktualisiert die offiziellen Vorlagen, die von den Gesundheitsfachkräften der arbeitsmedizinischen Dienste ausgestellt werden, insbesondere die Gutachten über die Eignung und Nichteignung und die Bescheinigungen über die individuelle Überwachung des Gesundheitszustandes.

Diese Dokumente werden nach den Untersuchungen und Besichtigungen ausgehändigt, die im Rahmen der individuellen Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer, die unter Teil 4 des Arbeitsgesetzbuches fallen, durchgeführt werden.

Diese neuen Modelle werden am 01.07.2025 in Kraft treten.

Erlass vom 3. März 2025 zur Änderung des Erlasses vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Musters für das Gutachten über die Eignung, das Gutachten über die Nichteignung, die Bescheinigung über die individuelle Überwachung des Gesundheitszustands und den Vorschlag für Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes.

Erlass vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung des Musters für das Gutachten über die Eignung, das Gutachten über die Nichteignung, die Bescheinigung über die individuelle Überwachung des Gesundheitszustands und den Vorschlag für Maßnahmen, die Anpassung des Arbeitsplatzes.

Elektrische Anlagen und mobile Ausrüstungen und Hebezeuge: neue Regeln für medizinische Bescheinigungen

Ab dem 1. Oktober 2025 werden Arbeitnehmer, die eine Fahrerlaubnis oder eine elektrische Berechtigung haben, nicht mehr unter die verstärkte individuelle Überwachung durch den arbeitsmedizinischen Dienst fallen. [mehr in der ebook].

Erlass Nr. 2025-355 vom 18. April 2025 über die individuelle Überwachung des Gesundheitszustands von Arbeitnehmern sowie über die Fahrerlaubnis und die Berechtigung zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten gemäß Artikel R. 4323-56 und R. 4544-9 des Arbeitsgesetzbuchs.

UMWELT

Verkehr: Neue Abgasnormen für leichte und schwere Fahrzeuge

Zwei im August 2021 veröffentlichte Texte führen verschärfte Anforderungen zur Reduzierung der Schadstoffemissionen im Verkehrssektor ein.

Die erste, ein Erlass vom 29. Juli 2021, verbietet ab dem 1. Oktober 2025 den Verkehr von Lastkraftwagen über 40 Tonnen, die vor dem 1. Oktober 2009 zugelassen wurden oder mit einem Motor der Euro 5-Norm ausgestattet sind.
Nur Fahrzeuge mit einem Motor der Euro 6-Norm (oder höher) oder die nach dem 1. Januar 2014 zugelassen wurden, dürfen fahren.

[weiter in der ebook].

Erlass vom 29. Juli 2021 zur Änderung des Erlasses vom 4. Dezember 2012 über das zulässige Gesamtgewicht von motorisierten Landfahrzeugen in geänderter Fassung

Gesetz Nr. 2021-1104 vom 22. August 2021 über die Bekämpfung des Klimawandels und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegen seine Auswirkungen (1)

Abfall: WEEE, AGEC-Gesetz, REP

A. Ökodesign: Strengere Normen für Elektronik und Haushaltsgeräte in Europa

Die Europäische Kommission hat zwei Verordnungen verabschiedet, die auf Smartphones und Tablets abzielen: [lesen Sie mehr im ebook 👇 ]

Verordnung (EU) 2023/1670 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Smartphones, anderen Mobiltelefonen als Smartphones, schnurlosen Telefonen und Tablets

Delegierte Verordnung (EU) 2023/1669 der Kommission vom 16. Juni 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Smartphones und Tablets

B. Batterien: Einrichtung des REP-Systems

Ein Dekret vom 27. Dezember 2024 passt den rechtlichen Rahmen des REP-Sektors für Batterien an. Diese Bestimmungen treten ab dem 18. August 2025in Kraft.
Diese Entwicklung folgt auf die im Juli 2023 veröffentlichte europäische Verordnung über Batterien.

Entwaldung: EU führt strenge Kontrollen für 7 Schlüsselprodukte ein

Bestimmte land- und forstwirtschaftliche Produkte, insbesondere Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rinder, Gummi und Holz, sind direkt an der weltweiten Entwaldung beteiligt. Um dieses Phänomen zu bekämpfen, verabschiedete die Europäische Union am 9. Juni 2023 eine Verordnung über Entwaldung und Waldschädigung. Das Ziel: Die Umweltauswirkungen von Produkten, die in der EU vermarktet oder aus der EU exportiert werden, zu reduzieren.

Drei obligatorische Konformitätskriterien:
Jedes Produkt, das aus diesen Rohstoffen hergestellt wird, muss drei Schlüsselanforderungen erfüllen, um in der EU vermarktet werden zu können.

Aus diesen drei Kriterien ergeben sich mehrere Verpflichtungen für die betroffenen Betreiber und Händler: [Fortsetzung im ebook].

📅 Daten des Inkrafttretens: 🚀 31. Dezember 2025 oder 30. Juni 2026

ICPE: Neue Pflichten zu implementieren

1 – Arrêté du 4 octobre 2010 relatif à la prévention des risques accidents au sein des installations classées pour la protection de l’environnement soumises à autorisation (Verordnung vom 4. Oktober 2010 über die Vermeidung von Unfallrisiken in genehmigungspflichtigen klassifizierten Anlagen zum Schutz der Umwelt)

Verpflichtungen zum Schutz von Risiken, die vor dem 1. Januar 2026 umzusetzen sind.

Arrêté du 4 octobre 2010 relatif à la prévention des risques accidents au sein des installations classées pour la protection de l’environnement soumises à autorisation (Erlass vom 4. Oktober 2010 über die Vermeidung von Unfallrisiken in genehmigungspflichtigen klassifizierten Anlagen zum Schutz der Umwelt)

2 – Erkennung von Bränden

Ab dem 1. Januar 2026 müssen die Betreiber der Rubriken 2711, 2712, 2713, 2714, 2716, 2718, 2790 und 2791 ein automatisches Feuermeldesystem und regelmäßige Kontrollgänge in Bereichen, in denen brennbare oder entzündliche Abfälle vorhanden sein können, einrichten.

3 – Lagerung der Batterien

Mit Wirkung vom1. Januar 2026 wird […].

4 – Post-Lubrizol

Nach dem Großbrand bei Lubrizol im Jahr 2019 verschärfte ein Erlass vom 24. September 2020 die Rahmenbedingungen für KKI mit brennbaren Flüssigkeiten.

[…]

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Verpflichtungen für diese KKI. Diese betreffen die Einrichtung von Feuerlöschsystemen, die Anpassung der Auffangkapazitäten und die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten.

Erlass vom 24. September 2020 über die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in mobilen Behältern, die in einer genehmigungspflichtigen Anlage zum Schutz der Umwelt betrieben werden

ENERGIE

Kohlenwasserstoffproduzenten: EU fordert „Netto-Null“-Plan

Die Verordnung 2024/1735 vom 13. Juni 2024 schafft einen Rahmen für die Steigerung der europäischen Produktion von Netto-Null-Technologien.

CHEMISCHE PRODUKTE

👉 REACH: Neue Beschränkungen für Mikroplastik zu erwarten

Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission vom 25. September 2023

Fälligkeit am 17. Oktober 2025!

Neue Arbeitsplatzgrenzwerte: Aktualisierung für mehrere chemische Arbeitsstoffe

Die Verordnung Nr. 2024-307 vom 4. April 2024 ändert die Tabelle in Artikel R. 4412-149 des Arbeitsgesetzbuches und aktualisiert die verbindlichen Grenzwerte für die berufliche Exposition (PELV) für mehrere chemische Arbeitsstoffe.
So werden neue Arbeitsplatzgrenzwerte für Nickelverbindungen(gültig ab 18. Januar 2025) und für Acrylnitril(gültig ab 5. April 2026) festgelegt.

Code du travail, Artikel R. 4412-149, zuletzt geändert durch Dekret Nr. 2024-307 vom 4. April 2024.

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