Die Prävention von Berufsrisiken umfasst alle Maßnahmen, die zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen durchgeführt werden.
Dies ist eine gesetzliche Verpflichtung, die im Arbeitsgesetzbuch verankert ist und von der WHO übernommen wurde.
Die 3 Säulen der Prävention
Diese Prävention besteht aus drei Säulen: primäre, sekundäre und tertiäre Prävention.
Primäre Prävention
gruppiert Aktionen, die im Vorfeld des Risikos durchgeführt werden, und wirkt auf die Risikofaktoren ein, um das Risiko an der Quelle zu bekämpfen. Sie ist am effektivsten und unverzichtbar!
Sekundäre Prävention
greift ein, wenn Risiken vorhanden sind, und versucht, den Schaden zu begrenzen und die Risiken zu beseitigen
Tertiäre Prävention
wirkt, wenn der Schaden eingetreten ist und hat eher eine kurative als eine präventive Wirkung. Sie ist jedoch weniger wirksam als die Primärprävention.
Die 9 allgemeinen Grundsätze der Prävention
Das Arbeitsgesetzbuch hebt 9 allgemeine Präventionsprinzipien hervor, die auf alle Risiken anwendbar sind und als Richtschnur für Maßnahmen dienen können.
1. VERMEIDUNG VON RISIKEN :
die Gefahr oder die Exposition gegenüber der Gefahr zu beseitigen.
2. BEWERTUNG DER RISIKEN, DIE NICHT VERMIEDEN WERDEN KÖNNEN :
die Art und Bedeutung der Risiken zu beurteilen, um die Maßnahmen zu bestimmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu ergreifen sind.
3. BEKÄMPFUNG VON RISIKEN AN DER QUELLE :
Integration der Prävention bereits bei der Planung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln oder Arbeitsabläufen. (z.B. so nah wie möglich an der Emissionsquelle handeln).
4. ANPASSUNG DER ARBEIT AN DEN MENSCHEN :
die Gestaltung der Arbeitsplätze, die Wahl der Arbeitsmittel, die Arbeits- und Produktionsmethoden anpassen, um monotone und getaktete Arbeit zu begrenzen.
5. DEN STAND DER TECHNISCHEN ENTWICKLUNG BERÜCKSICHTIGEN:
die Überwachung der technischen und organisatorischen Entwicklungen.
6. ERSETZEN
was gefährlich ist, durch etwas, das nicht gefährlich ist. Vermeiden Sie den Einsatz von gefährlichen Verfahren oder Produkten, wenn das gleiche Ergebnis mit einer Methode mit geringeren Gefahren erreicht werden kann (z.B. der Ersatz eines krebserregenden Produkts durch ein weniger schädliches Produkt oder die Verwendung von lösungsmittelfreien Farben).
7. PLANEN
Prävention durch Einbeziehung der Technik, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsbedingungen, der sozialen Beziehungen, des Einflusses der Umweltfaktoren, insbesondere der Risiken im Zusammenhang mit Mobbing, wie in Artikel L.1152-1 definiert, in ein kohärentes Ganzes.
8. ERGREIFEN VON KOLLEKTIVEN SCHUTZMASSNAHMEN
indem sie den persönlichen Schutzmaßnahmen Vorrang einräumt. Persönliche Schutzausrüstungen werden nur dann eingesetzt, wenn die kollektiven Schutzmaßnahmen nicht ausreichen.
9. ERTEILUNG ANGEMESSENER ANWEISUNGEN AN DIE ARBEITNEHMER :
indem sie ihnen die Informationen geben, die sie benötigen, um ihre Aufgaben unter optimalen Sicherheitsbedingungen auszuführen. Es geht insbesondere darum, ihnen die Elemente zu liefern, die für das richtige Verständnis der Risiken erforderlich sind, und sie so in die Präventionsmaßnahmen einzubeziehen.
Erinnerung an den Artikel des Arbeitsgesetzes : Artikel L. 4121-1: Der Arbeitgeber ergreift die erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit und den Schutz der körperlichen und geistigen Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Artikel L4121-2 und L. 4121-3: Der Arbeitgeber bewertet die Risiken und setzt die Maßnahmen um, die auf der Grundlage der folgenden 9 GENERALEN PRINZIPIEN DER VORSORGE (Methode zur Analyse und Aktion gegen Berufsrisiken, die der Unternehmensleiter zwingend befolgen muss) vorgesehen sind.