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COVID19 – Aktualisierung des Einheitlichen Dokuments zur Bewertung von Berufsrisiken

Der DUER muss entsprechend der Krisensituation des COVID19 aktualisiert werden.

Gemäß Artikel R. 4121-2 muss das einheitliche Dokument zur Bewertung von Berufsrisiken aufgrund der aktuellen Epidemie im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus aktualisiert werden.

Die Aktualisierung des Einheitlichen Dokuments soll :

  • Arbeitssituationen zu identifizieren, in denen die Bedingungen für die Übertragung des COVID-19-Coronavirus gegeben sein können (nicht eingehaltene soziale Distanz…).
  • angemessene Präventions- und Schutzmaßnahmen vorzusehen, darunter z. B. die Sicherung von Anlagen im Notbetrieb, falls erforderlich.

Einige spezifische Populationen müssen bei der Aktualisierung der Risikobewertung besonders beachtet werden, z. B. :

  • Personen mit einer chronischen Erkrankung: Asthma, Nieren- oder Herzinsuffizienz, Bluthochdruck oder andere kardiovaskuläre Vorerkrankungen…
  • Menschen mit Diabetes (das Risiko steigt vor allem bei unausgewogener oder komplizierter Diabetes), ebenso
  • Menschen mit einer Immunschwäche (z. B. Menschen mit unkontrolliertem HIV).

Die Aktualisierung des Einheitlichen Dokuments muss auch neue Risiken einbeziehen, die durch den verschlechterten Betrieb des Unternehmens entstehen

  • Raumgestaltung
  • Neuorganisation der Arbeit
  • Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes und Verwaltung der damit verbundenen Schulungen
  • Telearbeit
  • psychosoziale Risiken
  • und solche, die mit der Exposition gegenüber dem Virus zusammenhängen.

Generell führt diese beispiellose Krise dazu, dass wir eine breitere Sicht auf biologische Risiken haben, eine Organisation für das gesundheitliche Krisenmanagement haben und über angemessene Ressourcen verfügen müssen.

Wir können Sie (online oder telefonisch) bei der Durchführung dieser Aktualisierung unterstützen und Ihnen ein webbasiertes Tool zur Verfügung stellen. Kontaktieren Sie uns!

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