COVID19 – Kontrollen von Druckgeräten – ESP

Im Rahmen der Gesundheitskrise um Covid-19 informieren wir Sie über die neuesten regulatorischen Entwicklungen in Bezug auf die Kontrolle von Druckgeräten (ESP) :

Besondere Modalitäten für die Überwachung von Druckgeräten: Verlängerung der Fristen für Kontrollmaßnahmen (Inspektionen, regelmäßige Instandsetzung und andere in diesem Artikel vorgesehene Überwachungsmaßnahmen) – unter bestimmten Bedingungen

Gemäß Artikel 3 des Erlasses vom 9. April 2020 über die besonderen Modalitäten der Überwachung von Druckgeräten während des Betriebs, um auf Situationen zu reagieren, die sich aus dem Gesundheitsnotstand ergeben,

  • regelmäßige Inspektionen und Requalifikationen von Ausrüstungen in einem Betrieb, der nicht von einem anerkannten Inspektionsdienst betreut wird, unabhängig davon, ob für diese Inspektionen ein Inspektionsplan vorliegt oder nicht, oder
  • für Ausrüstungen in einem Betrieb mit einem anerkannten Inspektionsdienst, wenn diese Ausrüstungen nicht Gegenstand eines Inspektionsplans sind, können innerhalb eines Zeitraums von höchstens sechs Monaten über die Beendigung des Gesundheitsnotstands hinaus verschoben werden.

Vorherige Anfrage

Diese Ausnahme muss zuvor vom Betreiber bei der zuständigen Verwaltungsbehörde beantragt werden. Diesem Antrag muss eine Stellungnahme nach einer Prüfung vor Ort und anhand von Unterlagen einer in Artikel R. 557-4-1 genannten anerkannten Stelle beigefügt sein.

Wer sind die zuständigen Verwaltungsbehörden?

Die zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des obigen Absatzes ist :

-der für den Transport gefährlicher Güter zuständige Minister, im Falle der in Artikel R. 557-11-1 b genannten ortsbeweglichen Druckgeräte;

-der für die industrielle Sicherheit zuständige Minister in den anderen Fällen oder, wenn einzelne Produkte und Ausrüstungen betroffen sind, der Präfekt.

Wenn Sie Interesse an dieser Ausnahmeregelung haben, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Ihrer Prüfstelle in Verbindung zu setzen.

Link zum Artikel

Wir können auch Ihnen helfen: kontaktieren Sie uns unter contact@novallia.fr

Anmerkung :

Die nächste gesetzliche Kontrolle der Ausrüstung ist nach dem 12. März 2020 fällig und die Ausrüstung befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem ordnungsgemäßen Zustand.

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